Es ist sicher nicht sinnvoll Gerichtsverfahren und Mediation gegeneinander aufzuwiegen. Beides hat selbstverständlich seine unbedingte Berechtigung. Was wäre das für eine Gesellschaft ohne das eine oder ohne das andere. Schon lange gibt es in unserer Kultur Menschen, die bei Streitigkeiten und Konflikten vermitteln. Wikipedia sagt dazu:
Seit dem frühen 12. Jahrhundert gibt es Verwendungen des Begriffs (Mediation), die seiner heutigen Bedeutung nahe kommen: Er wird auf Personen angewandt, die versuchen zwei Streitparteien außergerichtlich miteinander zu versöhnen. Dabei steht die Person im Vordergrund, nicht das mehr oder weniger informelle Verfahren, das damals kaum dokumentiert wurde und daher nur selten überliefert ist.
Doch was sind nun die Unterschiede zwischen beiden Verfahren? M.B. Rosenberg (Entwickler der GFK- Gewaltfreien Kommunikation) sagte einmal: „Willst Du Recht haben, oder glücklich sein? Beides geht nicht.“ Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Vor Gericht steht das Recht im Mittelpunkt. Es gibt Gewinner und Verlierer, Täter und Opfer, Recht und Unrecht, Schuld und Unschuld. Es wird hauptsächlich auf der Sachebene gearbeitet.
Das alles gibt es in der Mediation nicht. In der Mediation wird fast ausschließlich auf der Beziehungsebene gearbeitet. Die Mediation ist dazu da, die Beziehungen der Streitparteien zu klären. Wenn dies erreicht ist, dann gibt es wie von selbst Lösungen auf der Sachebene. Die Lösungen kommen nicht von außen, wie der Urteilsspruch des Richters. Die Lösungen kommen von den Konfliktparteien unter Mithilfe des Mediators.
Nicht jeder Konfliktfall ist bei Gericht gut aufgehoben, nicht jeder Konfliktfall ist für Mediation geeignet. Sie entscheiden, ob Sie Recht bekommen möchten, oder glücklich sein wollen. Beides lässt sich miteinander leider nicht vereinbaren.