Wechselseitige Anerkennung

der Mediationsverbände Ausbildungsanerkennung der Verbände BAFM, BM, BMWA

Quelle: BMEV.de

Am 7. Juli 2008 haben die drei Mediationsverbände BAFM (Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation),  BM (Bundesverband Mediation) und der BMWA (Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt) wechselseitig ihre Ausbildungen, Ausbildungsordnungen und Richtlinien anerkannt. Damit wird für Mitglieder der drei Verbände der Weg vereinfacht, anerkanntes Mitglied auch der anderen Verbände zu werden. Diese Regelung gilt jeweils für die bereits zertifizierten Mitglieder «Mediator/in (BAFM), (BM), (BMWA)«.

Hier können Sie die Anerkennungsvereinbarung als PDF herunterladen.
Ausbildungsanerkennung des schweizerischen Dachverbandes SDM-FSM

Zum 01.01.2009 haben der Bundesverband Mediation (BM) und der schweizerische Dachverband Mediation (SDM-FSM) eine gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Zertifizierungen beschlossen.  Voraussetzung für die Anerkennung ist die Vorlage des Zertifikates des jeweils anderen Verbandes. Bei Beendigung der Mitgliedschaft bzw. die Anerkennung im Ursprungsverband, erlischt die Vergünstigung der Jahresgebühr und die Anerkennung im Zweitverband. Die Anträge sind jeweils beim Vorstand des neuen Verbandes einzureichen.

Die Vereinbarung im Wortlaut:

Der Bundesverband Mediation BM und der Schweizer Dachverband Mediation SDM-FSM erkennen die Zertifizierung zur Mediatorin / Mediator des jeweils anderen Verbandes an. Voraussetzung für die Anerkennung ist die Vorlage des Zertifikates des jeweils anderen Verbandes.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft bzw. die Anerkennung im Ursprungsverband, erlischt die Vergünstigung der Jahresgebühr und die Anerkennung im Zweitverband.
Die Anträge sind jeweils beim Vorstand des neuen Verbandes einzureichen.
Die Mitgliedschaft im BM beträgt für die AntragstellerInnen derzeit EURO 100,00 und beim SDM-FSM beträgt die Jahresgebühr CHF 50,00.
Die Anerkennungsgebühr beträgt derzeit im BM Euro 250,00 und im SDM-FSM derzeit CHF 200,00.
Die Vereinbarung gilt ab 01. Januar 2009.

Solothurn 11. Oktober 2008