Fragen, die im Zusammenhang mit Mediation im allgemeinen immer wieder auftauchen. Diese möchte ich hier für Sie gerne beantworten. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie mir diese gerne unter mail@socialmediator.de zuschicken. Ich werde diese dann beantworten, soweit mir das möglich ist, und mit ins FAQ Archiv aufnehmen, soweit sie von allgemeinem Interesse sind.

  • 1. FAQ zu Mediation allgemein
Die am häufigsten gestellten Fragen zu Mediation allgemein
Expand All | Collapse All
  • 1. Gibt es verschiedene Arten der Mediation?
     

    Ja die gibt es. Je nach Auftragbeschreibung können unterschiedliche Mediationsstile in einer Mediation sinvoll sein. Gattus Hösl hat die verschiedenen Mediationsstile in einem Artikel in der Fachzeitschrift "Spektrum Mediaition" wie folgt beschrieben. Ich habe diese mit meinen eigenen Worten sinngemäß zusammengefasst.

    SocialMediator folgt dem transformativem Stil.

    Der Mensch mit seinen Gefühlen, Bedürfnissen und seiner Persönlichkeit steht im Mittelpunkt

    • Eigenverantwortung und Persönlichkeitsentwicklung wird gefördert
    • echte Win-win Lösungen
    • große Nachhaltigkeit der Lösungen
    • hohe Anforderung an soziale Kompetenz der MediatorIn

     

    Harvard Konzept

    • sachbezogenes Konzept ohne Beziehungsebene
    • stark lösungsbezogen
    • Interesse liegt auf Konflikt
    • sachlich, rationale Gesprächsfürung
    • kein Streben nach Wandlung der Konfliktparteien

     

    Evaluativer Stil

    • bewertende Haltung, auch der Rechtslage
    • Lösungspotential der Medianten wird nicht ausgeschöpft
    • betont rationale Gesprächsführung
    • juristsche Einschätzung des Konflikts

     

    Direktiver Stil

    • Handlungsanweisungen auf der Sachebene
    • fachliche Expertenschaft der MediatorInnen gefordert
    • gleicht einer Schlichtung

     

    Grundsätzlich sollte jeder Mediator den ethischen Verhaltenkodex für Mediatoren folgen. Dieser Kodex ist unabhängig vom Mediationsstil.

    More
    Was this answer helpful ? Yes / No
    Viewed 14187 Times
  • 2. Welche Regeln sind in der Mediation zu beachten?
     

    Damit die Mediation gelingen kann, gibt es einige Regeln und Umgangsformen, die besonders wichtig sind:

    • Vertraulichkeit über die Inhalte der Mediation
    • Verschwiegenheit des SocialMediators
    • Freiwilligkeit der Parteien
    • Konfliktparteien übernehmen Eigenverantwortung
    • Beteiligte lassen einander aussprechen
    • SocialMediator hat eine "Stopp-Taste", er darf unterbrechen
    • Beteiligte reden von sich
    • Social Mediator ist allparteilich und neutral
    • es gibt keine neuen Verletzungen und Anschuldigungen

     

    Diese Regeln werden vor jeder Mediation angesprochen und das Einverständnis der Beteiligten wird dazu eingeholt. Der Social Mediator achtet während der Mediation darauf, dass die Regeln eingehalten werden.

     

    More
    Was this answer helpful ? Yes / No
    Viewed 8133 Times
  • 3. Muss ich in der Mediation meine Privatsphäre offenbaren?
     

    Nur soweit, wie Sie es möchten.

    Es obliegt Ihrer Eigenverantwortung in wie weit Sie sich auf die Social Mediation einlassen möchten. Sie bestimmen, was Sie sagen möchten und was nicht. Das hängt sicher auch davon ab, ob des Gesagte während der Social Mediation im Raum bleiben darf, also von dem Grad der Verschwiegenheit, der vereinbart wurde. Der Social Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wie weit sich die Konfliktparteien daran halten möchten, wird zu Beginn der Social Mediation besprochen und vereinbart.

    More
    Was this answer helpful ? Yes / No
    Viewed 6941 Times
  • 4. Hat ein SocialMediator eine Schweigepflicht?
     

    Ja. Diese Verschwiegenheitspflicht wird im Mediationsgesetz von 2012 in §4 beschrieben. Den entsprechenden Paragraphen können Sie hier nachlesen:

    § 4 Verschwiegenheitspflicht
    Der Mediator und die in die Durchführung des Mediationsverfahrens eingebundenen Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Ungeachtet anderer gesetzlicher Regelungen über die Verschwiegenheitspflicht gilt sie nicht, soweit
    1. die Offenlegung des Inhalts der im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung zur Umsetzung oder Vollstreckung dieser Vereinbarung erforderlich ist,
    2. die Offenlegung aus vorrangigen Gründen der öffentlichen Ordnung (ordre public) geboten ist, insbesondere um eine Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Integrität einer Person abzuwenden, oder
    3. es sich um Tatsachen handelt, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

    Der Mediator hat die Parteien über den Umfang seiner Verschwiegenheitspflicht zu informieren.

    Das entsprechende Mediationsgesetz können Sie hier nachlesen: mediationsgesetz_2012_07_26

    More
    Was this answer helpful ? Yes / No
    Viewed 3826 Times
  • 5. Gehen MediatorInnen auch zur Mediation?
     

    Ja. Auch Social Meditoren können Konflikte haben. Laut dem ethischen Verhaltenskodex erklären sich Social Mediatoren bei Konflikten bereit, die für Mediation geeignet sind, dieses Verfahren auch für sich in Anspruch zu nehmen.

    More
    Was this answer helpful ? Yes / No
    Viewed 7201 Times
  • 6. Was ist Elder Mediation?
     

    Elder Mediation ist eine relativ neue Sparte der Mediation. Man kann sie der Familienmediation teilweise zuordnen. Kurz gesagt wird von Elder Mediation immer dann gesprochen, wenn mindestens eine Konfliktbeteiligte sich im fortgeschrittenen Ater befindet.

    Auszug aus der website eldermediation.at:

    "Elder Mediatorinnen und Mediatoren unterstützen ältere und alte Menschen, ihre Arbeitgeber, ihre Familien und Bezugspersonen in schwierigen Gesprächen darin, Konflikte, die auf das Alter(n) zurückzuführen sind, zu lösen, die Zukunft gemeinsam zu planen und Ergebnisse zu erreichen, die sowohl für die älteren Menschen als auch für ihr Umfeld passen.

    Elder Mediation richtet in der Konfliktbearbeitung ein besonderes Augenmerk auf die Interessen und Bedürfnisse im Alter(n), weil wir als Gesellschaft im konstruktiven Umgang mit alter(n)sbedingten Konflikten weniger geübt sind als im Umgang mit anderen Konflikten."

    More
    Was this answer helpful ? Yes / No
    Viewed 9038 Times
  • 7. Was sind die Unterschiede zwischen einem Gerichtsverfahren und einer Social Mediation?
     

    Es ist sicher nicht sinnvoll Gerichtsverfahren und Mediation gegeneinander aufzuwiegen. Beides hat selbstverständlich seine unbedingte Berechtigung. Was wäre das für eine Gesellschaft ohne das eine oder ohne das andere. Schon lange gibt es in unserer Kultur Menschen, die bei Streitigkeiten und Konflikten vermitteln. Wikipedia sagt dazu:
    Seit dem frühen 12. Jahrhundert gibt es Verwendungen des Begriffs (Mediation), die seiner heutigen Bedeutung nahe kommen: Er wird auf Personen angewandt, die versuchen zwei Streitparteien außergerichtlich miteinander zu versöhnen. Dabei steht die Person im Vordergrund, nicht das mehr oder weniger informelle Verfahren, das damals kaum dokumentiert wurde und daher nur selten überliefert ist.

    Doch was sind nun die Unterschiede zwischen beiden Verfahren? M.B. Rosenberg (Entwickler der GFK- Gewaltfreien Kommunikation) sagte einmal: "Willst Du Recht haben, oder glücklich sein? Beides geht nicht." Damit ist eigentlich schon alles gesagt.

    Vor Gericht steht das Recht im Mittelpunkt. Es gibt Gewinner und Verlierer, Täter und Opfer, Recht und Unrecht, Schuld und Unschuld. Es wird hauptsächlich auf der Sachebene gearbeitet.
    Das alles gibt es in der Mediation nicht. In der Mediation wird fast ausschließlich auf der Beziehungsebene gearbeitet. Die Mediation ist dazu da, die Beziehungen der Streitparteien zu klären. Wenn dies erreicht ist, dann gibt es wie von selbst Lösungen auf der Sachebene. Die Lösungen kommen nicht von außen, wie der Urteilsspruch des Richters. Die Lösungen kommen von den Konfliktparteien unter Mithilfe des Mediators.

    Nicht jeder Konfliktfall ist bei Gericht gut aufgehoben, nicht jeder Konfliktfall ist für Mediation geeignet. Sie entscheiden, ob Sie Recht bekommen möchten, oder glücklich sein wollen. Beides lässt sich miteinander leider nicht vereinbaren.

    More
    Was this answer helpful ? Yes / No
    Viewed 7181 Times
  • 8. Ist Mediation ein Allheilmittel bei Konflikten?
     

    Nein!

    Ganz klar gibt es Konflikte, die besser bei Rechtsanwälten bzw. vor Gericht aufgehoben sind. Stehen die Streitparteien in keinem nahem Verhältnis, ist die Eskalation schon sehr weit fortgeschritten (siehe Eskalationsstufen nach F. Glasl) sind andere Konfliktlösungsmöglichkeiten besser geeignet.

    Es gibt aber auch Konflikte, die sich hauptsächlich auf der Sachebene abspielen. Dann ist sicher die direktive Mediation gut geeignet.

    More
    Was this answer helpful ? Yes / No
    Viewed 10040 Times
  • 9. Gibt es einen Verhaltenskodex für Social Mediatoren?
     

    Den gibt es durchaus. Dieser ist auf der website des Bundesverband Mediation e.V. wie folgt zusammengefasst:

    Ethisches Selbstverständnis des BM

    Die nachfolgenden ethischen Grundsätze sind für uns verbindlich.

    Menschenbild
    In jedem Menschen ist das Potenzial zum Umgang mit und zur Lösung eigener Konflikte vorhanden. Wir vertrauen in unsere und die Kompetenz der Parteien zur kreativen Gestaltung und Verständigung im Konflikt. Wir anerkennen die Autonomie jedes Beteiligten, respektieren die Einzigartigkeit eines jeden und gleichzeitig die Vielfalt der Unterschiede, in denen wir ein besonderes Potenzial sehen.

    Verantwortung
    Wir respektieren und fördern als MediatorInnen die Selbstverantwortlichkeit aller Beteiligten. Wir sind uns unserer Verantwortung für den geschützten Rahmen bewußt, der den Konfliktparteien das Sicheinlassen auf den Prozess der Lösungssuche ermöglicht und ermutigen sie, die Verantwortung für den von ihnen eingebrachten Inhalt und die erarbeiteten Vereinbarungen zu übernehmen.

    Geschützter Rahmen
    Wir schaffen und wahren den geschützten Rahmen, der den Konfliktparteien ermöglicht, sich auf den Prozess der Lösungssuche einzulassen und Gewalt ausschließt.

    Allparteilichkeit und Fairness
    Wir nehmen die Bedürfnisse und Interessen aller Konfliktparteien mit gleichem Respekt wahr. Wir achten auf Machtunterschiede und geben jeder Partei die Zeit und die Aufforderung, ihre Sache vollständig darzustellen. Wir stellen sicher, dass jede Konfliktpartei sich ihrer eigenen Bedürfnisse und Wünsche klar werden kann.

    Offenheit
    Als MediatorInnen sind wir ruhig und aufmerksam und ermutigen die Streitparteien zu offener und direkter Aussprache, zu gegenseitiger Toleranz und Wertschätzung.

    Einfühlung und Ermutigung der Konfliktparteien
    Wir fühlen uns in die Konfliktparteien ein und achten das gesamte Spektrum der Gefühle aller Beteiligten. Wir fördern die gegenseitige Einfühlung der Konfliktparteien und ermutigen sie, ihren Konflikt gemeinsam auszutragen.

    Vertraulichkeit und Vertrauen
    Alles, was wir in der Mediation erfahren, behandeln wir respektvoll und vertraulich. Wir vereinbaren mit den Konfliktparteien, dass sie uns im Falle eines Gerichtsprozesses nicht als Zeugen für Tatsachen benennen werden, die uns im Verlauf des Mediationsverfahrens bekannt geworden sind. Durch unsere Integrität und Aufrichtigkeit stärken wir das Vertrauen der Konfliktparteien in das Verfahren der Mediation und die Erreichbarkeit einer Lösung für ihren Konflikt.

    Freiwilligkeit
    Wir gewährleisten die freiwillige Teilnahme aller Konfliktparteien an der Mediation, indem wir sie vollständig über das Verfahren der Mediation informieren und sie auf dessen Möglichkeiten und Grenzen hinweisen. Mit welchem Ergebnis und zu welchem Zeitpunkt sie den Mediationsprozess beenden wollen, bleibt ausschließlich den Konfliktparteien überlassen.

    Eigenes Verhalten im Konflikt
    Wir sind bereit, Kritik entgegenzunehmen und im eigenen Konflikt diesen in einer Mediation zu bearbeiten.

    Professionalität
    Wir verpflichten uns, durch sorgfältige Vorbereitung die Interessen der Konfliktparteien bestmöglich zu wahren. Wenn wir erkennen, dass eine parteiliche Beratung für die Konfliktparteien nötig wäre, weisen wir sie darauf hin und ermutigen sie, diese für sich in Anspruch zu nehmen. Erkennen wir, dass unsere Allparteilichkeit nicht mehr gewährleistet ist, verpflichten wir uns, diese unter Zuhilfenahme von professioneller Unterstützung wiederzugewinnen bzw. die Mediation an eine Kollegin/einen Kollegen weiterzuleiten.

    Wir verpflichten uns zu regelmäßiger Selbstreflexion durch Supervision, Coaching oder kollegiale Beratung und bilden uns regelmäßig fort, um unsere Qualität zu sichern.

    Europäischer Verhaltenskodex für Mediatoren
    Der BM hat auf der Mitgliederversammlung am 26.09.04 in Frankfurt (Oder) den Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren anerkannt.

    (Quelle: https://www.bmev.de/ueber-den-verband/ethik.html)

    More
    Was this answer helpful ? Yes / No
    Viewed 3374 Times