Date : 21.08.2016
Nur soweit, wie Sie es möchten.
Es obliegt Ihrer Eigenverantwortung in wie weit Sie sich auf die Social Mediation einlassen möchten. Sie bestimmen, was Sie sagen möchten und was nicht. Das hängt sicher auch davon ab, ob des Gesagte während der Social Mediation im Raum bleiben darf, also von dem Grad der Verschwiegenheit, der vereinbart wurde. Der Social Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wie weit sich die Konfliktparteien daran halten möchten, wird zu Beginn der Social Mediation besprochen und vereinbart.
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